Bundesrat genehmigt die Möglichkeit zu einem Freiwilligendienst in Teilzeit
Der Bundesrat hat die gesetzlichen Regelungen zum Freiwilligendienst geändert: Ab sofort haben auch Menschen unter 27 Jahren die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit durchzuführen (mindestens 20 Stunden pro Woche). Vorrausetzung dafür ist, dass auch die Einsatzstelle damit einverstanden ist. Wenn ihr auf der Suche nach einem Freiwilligendienst in Teilzeit seid, schaut gerne auf unserer Stellenbörse nach: https://www.meinsozialesjahr.de/stellenboerse
Wir freuen uns auf Dich!